Beitrag zur IHK Pfalz wegen fehlerhafter Rücklagenbildung rechtswidrig – Beitrag zur IHK Koblenz hingegen nicht zu beanstanden

Die Beiträge zur IHK für die Pfalz waren in den Jahren 2019 bis 2021 rechtswidrig, da die IHK die Ausgleichsrücklage fehlerhaft gebildet hat. Die Beiträge zur IHK Koblenz im Jahr 2021 sind hingegen nicht zu beanstanden. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 11190/22 u. a.).
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