Zur Haftung im Gefälligkeitsverhältnis bei Investitionen in Krypto-Währungen

Im Gefälligkeitsverhältnis zwischen Freunden haftet ein beklagter Freund nicht für den entgangenen Gewinn bei Investitionen in Krypto-Währungen. So das OLG Frankfurt (Az. 13 U 82/22).
Source: Datev – Zur Haftung im Gefälligkeitsverhältnis bei Investitionen in Krypto-Währungen

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker