EuGH zur Haftung bei einem unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten durch Dritte
Laut EuGH-Generalanwalt Pitruzzella haftet bei einem unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten durch Dritte der Verantwortliche für mutmaßliches Verschulden und es kommt eventuell ein Ersatz des immateriellen Schadens in Betracht (Rs. C-340/21).
Source: Datev – EuGH zur Haftung bei einem unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten durch Dritte