Streit um Scheinzypresse an der Grundstücksgrenze

In einem Nachbarschaftsstreit verurteilte das AG München den Beklagten zur Beseitigung der auf seinem Grundstück an der Grundstücksgrenze zum Klägergrundstück neben dem dort befindlichen Garagengebäude stehenden Scheinzypresse (Az. 155 C 10864/18).
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