Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen

Das BMF teilt in einem Schreiben mit, was für die Anwendung des BFH-Urteils I R 27/18 gilt (Az. IV C 2 – S-2770 / 19 / 10006 :008).
Source: Datev – Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen