Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG veröffentlicht (Az. FM3-S 0820-2/75).
Source: Datev – Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

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