Keine Beseitigungspflicht von Hindernissen auf Privatweg

Das VG Trier hat Verfügungen der beklagten Verbandsgemeinde aufgehoben, mit denen diese den beiden Klägern aufgegeben hatte, Hindernisse auf einem Privatweg zu beseitigen (Az. 9 K 2995/22).
Source: Datev – Keine Beseitigungspflicht von Hindernissen auf Privatweg

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