Keine Beseitigungspflicht von Hindernissen auf Privatweg
Das VG Trier hat Verfügungen der beklagten Verbandsgemeinde aufgehoben, mit denen diese den beiden Klägern aufgegeben hatte, Hindernisse auf einem Privatweg zu beseitigen (Az. 9 K 2995/22).
Source: Datev – Keine Beseitigungspflicht von Hindernissen auf Privatweg