Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant

Das VG Berlin entschied, dass eine geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant anzusehen ist, für die ein Visum erteilt werden könnte (Az. 14 K 139.19).
Source: Datev – Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant

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