Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle dringend geboten

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen läuft nur noch bis zum 31.01.2023. Die BStBK hat vom BMF eine weitere Fristverlängerung für beratene Fälle bis zum 31.05.2023 gefordert.
Source: Datev – Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle dringend geboten

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