Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen
Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbstständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 AL 106/22 B ER).
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