„American Bully“ ist gefährlicher Hund

Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. So entschied das VG Berlin (Az. 37 K 517/20).
Source: Datev – „American Bully“ ist gefährlicher Hund

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker