BFH: Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung

Wird nach den Angaben in der Satzung neben einem begünstigten Zweck ein nicht begünstigter Zweck verfolgt, verstößt die Satzung gegen das Gebot der Ausschließlichkeit i. S. von §§ 51 Abs. 1 Satz 1, 56 AO. So der BFH (Az. V R 15/20).
Source: Datev – BFH: Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker