Schmerzensgeld nach Fahrradsturz durch losgerissenen Hund
Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes aus Gründen der sog. Tiergefahr für die erlittenen Schäden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 11 U 89/21).
Source: Datev – Schmerzensgeld nach Fahrradsturz durch losgerissenen Hund