Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 gilt bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ein neuer Zinssatz

Die Berliner Finanzverwaltung setzt das BVerfG-Urteil zum Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen um. Es geht konkret um die Verzinsung der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit. Ab dem 05.12.2022 werden entsprechende Bescheide und Informationsschreiben von den Berliner Finanzämtern an die Steuerpflichtigen verschickt.
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