Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt
Ein Pilot, der über kein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit nach Übernahme eines Flugauftrages sich von der eines angestellten Flugzeugführers nicht wesentlich unterscheidet, ist lt. LSG Hessen abhängig beschäftigt (Az. L 8 BA 65/21).
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