Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen
Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. So entschied das ArbG Siegburg (Az. 3 Ca 1654/23).
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