
Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland – Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer – Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland enthaltene