Zweitwohnungsteuer trotz Zutrittsverbots zur Insel Sylt während der Pandemie
Das OVG Schleswig-Holstein hält die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auch dann für rechtmäßig, wenn die steuererhebende Gemeinde auf einer Insel oder Hallig liegt und hier nach der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung im Jahre 2020 zeitweise ein Zutrittsverbot für alle Personen galt, die nicht ihre Hauptwohnung an diesen Orten hatten (Az. 5 MB 23/22).
Source: Datev – Zweitwohnungsteuer trotz Zutrittsverbots zur Insel Sylt während der Pandemie