Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

Das FG Münster entschied, dass die Zusammenlegung mehrerer katholischer Kirchengemeinden, die Anteile einer grundbesitzenden GmbH halten, zu einer Anteilsvereinigung führt, die Grunderwerbsteuer auslöst (Az. 8 K 364/21 GrE).
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