Zur Umsatzsteuerpflicht physiotherapeutischer und allgemein der Gesundheitsförderung dienender Leistungen, die ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung erfolgen

Das FG Düsseldorf entschied zur umsatzsteuerlichen Behandlung von physiotherapeutischen und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (Az. 1 K 2249/17).
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