Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG
Bei dem mit der Wissenschaftszeitvertragsgesetz-Novelle vom 11. März 2016 zusätzlich zu den bisherigen Voraussetzungen in das Gesetz eingefügten Erfordernis „zur Förderung der eigenen Qualifizierung“ handelt es sich um ein selbständig zu prüfendes Tatbestandsmerkmal. Liegt es nicht vor, so kann die Befristung nicht auf § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gestützt werden. So entschied das LAG Köln (Az. 5 Sa 451/20).
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