Zu spät am Gate: Es ist keine Mindest-Boarding-Zeit geschuldet
Das AG München hat die Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Erstattung von Kosten, die der Klägerin durch eine ersatzweise Buchung eines verpassten Hinflugs entstanden sind, abgewiesen (Az. 275 C 17530/19).
Source: Datev – Zu spät am Gate: Es ist keine Mindest-Boarding-Zeit geschuldet