Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfassungswidrig
Der GKV-Spitzenverband durfte die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 1 A 2/20 R).
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