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Zum 1. Januar 2023 treten Vorschriften in Kraft, die Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland verpflichten, bei ihren Geschäftspartnern vor allem in Fernost mit Blick auf Menschenrechtsverletzungen eine besondere Sorgfalt an den Tag zu legen.
Source: Datev – xx