WPK-Erfolg bei Carbon-Leakage-Beihilfen: Anträge können in diesem Jahr auch ohne Berufsattribut signiert werden

Die WPK hatte sich wegen des Umgangs mit der knappen Frist für die Einreichung der geprüften Beihilfeanträge nach der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung an die Deutsche Emissionshandelsstelle gewandt. Damit hatte die WPK Erfolg.
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