Wirksame ordentliche Kündigung wegen der Weigerung Vorgriffsstunden zu leisten
Das ArbG Stendal entschied, dass die Verweigerung der Leistung der Vorgriffsstunde trotz vorheriger Abmahnung rechtswidrig war und deshalb das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung beendet worden ist (Az. 1 Ca 556/23).
Source: Datev – Wirksame ordentliche Kündigung wegen der Weigerung Vorgriffsstunden zu leisten