Wettbewerbsbehörde kann Verstoß gegen DSGVO feststellen
Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen. So entschied der EuGH (Rs. C-252/21).
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