Weitergabe von personalisierten Bankdaten: Grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflichten

Personalisierte Bankdaten dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Geschieht dies trotz deutlicher Warnhinweise doch und wird daraufhin das Konto eines Kunden geplündert, muss die Bank das Geld nicht erstatten. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 3 O 153/23).
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