Wechselmodell im Familienrecht

Die paritätische Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung der Eltern werde bereits heute ermöglicht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30895) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Dazu zähle auch das Wechselmodell.
Source: Datev – Wechselmodell im Familienrecht