Wackelige Bierbank: Kein Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach Sturz von Bierbank
Das AG München wies die Klage eines Müncheners auf Zahlung von 1.049,46 Euro Arztkosten und 500 Euro Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von der Bierbank ab (Az. 159 C 18386/21).
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