vzbv kritisiert mangelnden Schutz vor Haustürgeschäften
Ob geschäftliche Haustürbesuche auch ohne vorherige Einwilligung erlaubt sind, ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt. Nach einem aktuellen Beschluss des BGH (Az. I ZR 221/20) ist klar, dass es grundsätzlich keiner Einwilligung bedarf. Darauf weist der vzbv hin.
Source: Datev – vzbv kritisiert mangelnden Schutz vor Haustürgeschäften