Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss Rechtsakt zu Barrierefreiheit umsetzen
Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten ein: Sie haben keine Mitteilung über Maßnahmen gemacht, um EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen („Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung“). Deutschland wird aufgefordert, den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umsetzen.
Source: Datev – Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss Rechtsakt zu Barrierefreiheit umsetzen