Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. So das BSG (Az. B 12 BA 3/23 R).
Source: Datev – Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig