Versicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis bei hier vorliegender Glasknochenkrankheit nicht tragen muss, da dieses nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand nicht als von der Schulmedizin allgemein anerkannte Methode anzusehen sei (Az. I-13 U 222/22).
Source: Datev – Versicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen