Verivox muss eingeschränkte Marktauswahl offenlegen
Das Vermittlungsportal Verivox darf seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nicht mehr anbieten, ohne ausdrücklich auf dessen eingeschränkte Marktauswahl hinzuweisen. Das hat das OLG Karlsruhe nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 6 U 82/20).
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