Urteil in einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre

Das ArbG Braunschweig hat die Kündigung eines ehemaligen Volkswagen-Motorenchefs wegen des Dieselskandals durch den Konzern für unzulässig erklärt (Az. 6 Ca 244/18).
Source: Datev – Urteil in einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre