Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene Patienten ist kein Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten

Gibt ein Arzt gerichtlich geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht ab, verstößt er damit nicht gegen seine Berufspflichten. Dies entschied das VG Berlin (Az. 90 K 2.19 T).
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