Unberechtigter Steuerausweis – Rechnungen im Sinne von § 14c Abs. 2 UStG
Der BFH hat mit Urteil XI R 4/15 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass die Anforderungen an einen unberechtigten Steuerausweis
i. S. des § 14c Abs. 2 UStG eine Rechnung schon dann erfüllt, wenn sie den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ausweist. Das BMF passt daher den UStAE an (Az. III C 2 – S-7283 / 19 / 10001 :001).
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