Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten – Änderung des § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG
Durch Artikel 9 Nr. 3 Buchst. b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an
den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom
25. Juli 2014 wurde die Umsatzsteuerbefreiungsnorm für Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten zum 1. Januar 2015 neu gefasst und durch Artikel 11 Nr. 6 Buchst. c des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 zum 18. Dezember 2019 redaktionell berichtigt. Das BMF teilt die daraus folgenden Änderungen des UStAE mit (Az. III C 3 – S-7187 / 20 / 10002 :001).
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