Übertragung von Rechten und Pflichten aus Taxikonzessionen bei Unzuverlässigkeit des Inhabers
Die Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des bisherigen Inhabers voraus, wohl aber, dass die Konzession zum Zeitpunkt der Übertragung noch besteht. So entschied das BVerwG (Az. 8 C 32.20).
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