Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

Das VG Neustadt hat die Klage einer Verpächterin von Gewerbeimmobilien gegen die Stadt Deidesheim wegen der Heranziehung zu Tourismusbeiträgen abgewiesen. Die angegriffene Tourismusbeitragssatzung sei wirksam (Az. 3 K 111/21).
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