Teurer Karnevalsspaß: Zur Haftung von Noteinsatzkosten für Aufzugwartung
Das LG Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, wer für die Betätigung der Notruftaste des Aufzugs durch unbekannte Teilnehmer einer Karnevalsveranstaltung haftet (Az. 6 S 238/20).
Source: Datev – Teurer Karnevalsspaß: Zur Haftung von Noteinsatzkosten für Aufzugwartung