Teure Selbsthilfe gegenüber Ferienwohnungsgästen
Das VG Berlin entschied, dass der Vermieter einer Ferienwohnung die Kosten für eine Wohnungsöffnung durch die Polizei tragen muss, nachdem er das Schloss ausgewechselt hatte, sodass die Feriengäste nicht in die Wohnung gelangen konnten, um u. a. ein Medikament einzunehmen, auf dessen tägliche Einnahme der Feriengast angewiesen ist (Az. 1 K 107.19).
Source: Datev – Teure Selbsthilfe gegenüber Ferienwohnungsgästen