Tausch von Genussrechten führt zu Kapitaleinkünften
Ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig. Dies entschied das FG Münster (Az. 13 K 207/18 E,F).
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