Sturz auf dem Rückweg von einer Lehrveranstaltung: Berliner Rechtsreferendar ist gesetzlich unfallversichert
Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob Berliner Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verletzen, gesetzlich unfallversichert sind (Az. L 3 U 4/23).
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