Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
In Ergänzung des Schreibens vom 17. März 2022, BStBl I S. 330, zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten hat das BMF eine neue Regelung beschlossen (Az. III C 2 – S-7500 / 22 / 10005).
Source: Datev – Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine