Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken zur Nutzung ihrer kulturellen Funktionen an Ort und Stelle rechtmäßig
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die durch Landesverordnung vorgesehene Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken rechtmäßig und damit wirksam ist. Ein hiergegen gerichteter Normenkontrollantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte keinen Erfolg (Az. 4 D 94/20).
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