SGB XII: Kein Anspruch auf Toilettengeld
Weder der Mangel an öffentlichen Toiletten in Essen noch ein selbstbestimmter, täglich längerer Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung begründen einen zusätzlichen Grundsicherungsanspruch. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 174/21).
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