Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Frankreich

Deutschland und Frankreich haben sich über eine weitere Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verständigt. Danach bleibt die Konsultationsvereinbarung bis zum 31.03.2022 in Kraft (Az. IV B 3 – S-1301-FRAU / 19 / 10018 :007).
Source: Datev – Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Frankreich