Schülerhilfe muss Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen
Das VG Gelsenkirchen hat der Klage des Betreibers der Schülerhilfe in Lüdenscheid gegen einen Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg stattgegeben, mit dem zuvor bewilligte Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro zurückgefordert worden waren (Az. 19 K 4745/20).
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